VERTRAGSSTRAFE

Auf den von uns betreuten Kundenparkplätze herrscht oftmals bedingt durch Fremd- und Dauerparker Stellplatzmangel.
Die ausgestellten Vertragsstrafen sollen vor dem zukünftigen Missbrauch der Parkräume abschrecken. Es ist unser Auftrag, die Nutzung berechtigter Autofahrer (Kunden) sicher zu stellen.

Warum habe ich eine Vertragsstrafe auferlegt bekommen ?

Sie haben ihr Fahrzeug auf einem Privatgrundstück / Kundenparkplatz abgestellt, ohne die dafür notwendige Berechtigung zu besitzen oder Sie haben die zulässige Parkdauer überschritten und damit gegen die Benutzerordnung verstoßen (§858 BGB), die gut sichtbar in den Parkräumen angebracht und in diesen die evtl. anfallenden Vertragsstrafen aufgeführt sind.

Warum wurde mein Auto abgeschleppt ?

Das Fahrzeug wurde in der Ladezone, Feuerwehrzufahrt oder Ein/Ausfahrt – Spur abgestellt.
Fahrzeuge, die von uns eine Vertragssrafe auferlegt bekommen, werden in unserer Datenbank geschpeichert.
Somit wird bei schwerwiegenden Wiederholungs-Verstößen (gemäß §862 Abs. 2 BGB) kostenpflichtig abgeschleppt.

Ist das rechtens ?

Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Privatgrundstück / Kundenparkplatz abstellen und gegen die ausgeschilderte Benutzerordnung verstoßen, handeln in verbotener Eigenmacht und begehen eine Besitzstörung i.S. § 858 BGB bzw. Eigentumsstörung i.S. 1004 BGB (OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 206)

Was ist eine Vertragsstrafe ?

Mit der Benutzung des Privatgrundstücks / Kundenparkplatzes erkennt der Fahrzeugführer die ausgeschilderte Benutzerordnung an und schließt somit automatisch einen Vertrag mit dem Eigentümer bzw. mit der von ihm beauftragten Firma. Handelt der Autofahrer gegen die Regeln des Vertrags (Benutzerordnung), wie z.B die vorgeschriebene Parkzeit überschreiten, begeht er einen Vertragsverstoß, der durch eine Vertragsstrafe geahndet wird. Dieses Verfahren ist rechtlich geprüft.